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Einführung in die Teilkonferenz
Gemäß §53, Absatz 7 des Schulgesetzes NRW wird die Teilkonferenz von der Lehrerkonferenz eingerichtet. Diese Konferenz ist für die Beratung und Entscheidung über besondere disziplinarische Auffälligkeiten zuständig, insbesondere wenn es um Ordnungsmaßnahmen nach grobem und/oder wiederholtem Fehlverhalten geht. Vor jeder Entscheidung haben die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler und deren bzw. dessen Eltern die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Zuständigkeiten und Ordnungsmaßnahmen
Die Teilkonferenz ist befugt, über schwerwiegende Ordnungsmaßnahmen zu entscheiden, wie die Androhung der Entlassung von der Schule und die Entlassung von der Schule. Andere, weniger gravierende Maßnahmen, wie schriftliche Verweise, Überweisungen in eine parallele Lerngruppe, vorübergehende Ausschlüsse vom Unterricht oder anderen Schulveranstaltungen, können vom Schulleiter eigenständig verhängt werden. Es bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, eine Teilkonferenz einzuberufen, um über diese Maßnahmen zu beraten.
Mitglieder der Teilkonferenz
Die Teilkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Ein Mitglied der Schulleitung.
- Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. der Jahrgangsstufenleiter.
- Drei weitere Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Dauer eines Schuljahres gewählt werden.
- Ein Vertreter oder eine Vertreterin der Schulpflegschaft, der oder die für die Dauer eines Schuljahres gewählt wird, sofern der oder die betroffene Schülerin oder Schüler oder deren Eltern nicht widersprechen.
- Ein Vertreter oder eine Vertreterin des Schülerrates, der oder die für die Dauer eines Schuljahres gewählt wird, sofern der oder die betroffene Schülerin oder Schüler oder deren Eltern nicht widersprechen.
Einladung und Teilnahme
Die Einladung der Mitglieder und der/des Beschuldigten erfolgt durch das Schulbüro der AHS im Namen der/des Vorsitzenden. Sofern weitere Personen mit beratender Funktion eingeladen werden sollen, so kann dies auf rechtzeitig durch die/den Beschuldigte(n) vorgelegten Antrag geprüft werden.
Dieser Prozess soll gewährleisten, dass alle relevanten Parteien in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können und ihre Rechte und Interessen angemessen vertreten sind. Ein zu spät vorgelegter Antrag mit einer Vorlaufzeit von weniger als 7 Werktagen vor dem angesetzten Konferenzdatum kann nicht mehr entsprochen werden (Postlauf- und Reaktionszeit). Sofern die im Antrag genannte Person per E-Mail erreichbar sein sollte, verringert sich die Vorlaufzeit auf 4 Werktage.
Bitte beachten:
Sofern Sie als Beschuldigte(r) im Verfahren eine(n) Dolmetscher:in benötigen sollten, so können Sie diese(n) unmittelbar nach Zustellung der schriftlichen Einladung bei der Schule beantragen. Wir schalten dann unmittelbar unseren Schulträger ein, der z.B. im Netzwerk des Kommunalen Integrationszentrums über solche Ressourcen verfügt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung und den Betrieb der Teilkonferenz finden sich im Schulgesetz NRW, insbesondere in §53, Absatz 7. Weitere Informationen und spezifische Richtlinien können den offiziellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden. Dieser Link führt Sie direkt zum Schulgesetz.
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
07:15 - 12:00 Uhr und
12:30 - 15:00 Uhr
Freitag:
07:15 - 13:15 Uhr durchgehend
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0271 / 23667-0
Fax: 0271 / 23667-166
E-Mail:
Wir bitten Sie höflich alle Angelegenheiten möglichst
telefonisch oder per E-Mail zu regeln.
Ansprechpartnerinnen im Schulsekretariat:
Frau Giesler
• Leitung des Schulsekretariats
• Sekretariat der Schulleitung
Tel: 0271 / 23667-111
E-Mail:
Frau Schwarz
• Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS)
• Höhere Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen (HBG)
• Einjährige Berufsfachschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (B1E/B2E)
• Einjährige Berufsfachschule für Gesundheit/Erziehung und Soziales (B1G/B2G)
• Duale Berufsausbildung (Berufsschule)
Tel: 0271 23667 114
Frau Türk
• Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtungen Sozialpädagogik (FSP, PIA) und Heilerziehungspflege (FHP)
• Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales:
- Erzieher/in, allgemeine Hochschulreife (FSA)
- Freizeitsportleiter/in, allgemeine Hochschulreife (FFA)
- Gesundheit, allgemeine Hochschulreife (FGA)
• Duale Berufsausbildung (Berufsschule)
Tel: 0271 / 23667-212
Mail:
Frau Reimann
• Zweijährige Berufsfachschule Kinderpfleger/in (BFK) und Sozialassistent/in (SOZ)
• Internationale Förderklasse (IFK) und Ausbildungsvorbereitung (AV)
• Fit Für Mehr (FFM)
• Duale Berufsausbildung (Berufsschule)
Tel.: 0271 / 23667 - 150
E-Mail:
Frau Bänfer
• Hauswirtschafterin
Tel. 0271 / 23667-135
E-Mail:
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Das Berufskolleg AHS wird geleitet von Schulleiter OStD Uwe Gelkermann und der ständigen Vertreterin StD'in Susanne Liedtke-Zöller.
Erreichbar sind wir wie folgt:
Tel.: 0271 236670
E-Mail: schulleitung [at] berufskolleg-ahs.nrw.schule bzw. schulleitung.vertretung [at] berufskolleg-ahs.nrw.schule
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Steuergruppe Schulentwicklung
Neue gesellschaftliche Anforderungen an Schulentwicklung und Qualitätsverbesserung führen zu einer gestiegenen Verantwortung der einzelnen Schule. Die Aufgaben und Projekte werden immer komplexer. Projektmanagement-Methoden können den Schulen helfen, mit diesen komplexen Aufgaben besser und effektiver fertig zu werden. Steuergruppen können Teilaufgaben dieser neuen Anforderungen übernehmen.
Dabei ist die Steuergruppe kein neues Entscheidungs- oder Machtgremium. Die von Steuergruppe begleiteten Projekte werden mit dem Kollegium abgestimmt. Die Steuergruppe koordiniert alle Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele notwendig sind, die die Gesamtkonferenz gesetzt hat. Sie erstellt einen zeitlich abgestimmten Projektplan, der die Umsetzung der festgelegten Ziele sichert. Außerdem gewährleistet sie Transparenz und klare Kommunikationswege.
Mitglieder unserer Steuergruppe sind:
Mitglieder sind:
Barbara Giesen
Susanne Liedtke-Zöller
Laila Reinert
Hannes Klein
Sebastian Metz
Oliver Pulm
Aufgaben der Steuergruppe
- Übernahme der Prozessverantwortung für die mit dem Kollegium vereinbarten Projekte zur Schul- bzw. Qualitätsentwicklung
- Regelmäßige Information aller Beteiligten
- Sicherung und Dokumentation der Prozesse
- Prioritätensetzung der Entwicklungsschwerpunkte in Abstimmung mit der Konferenz der Bildungsganfsvorsitzenden
- Formulierung von konkreten Zielen und Umsetzungsplänen bei hoher Transparenz für das Kollegium
- Einbeziehung des Kollegiums in den Prozess
- Schulinterne Koordinierung der Arbeits- und Projektgruppen
- Organisation des Erfahrungsaustauschs innerhalb und zwischen einzelnen Arbeits- und Projektgruppen
- Begleitung von schulinternen Evaluationsmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung von Feedback-Konferenzen mit dem ganzen Kollegium
- Unterstützung und Koordinierung von Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung
- Prozessdokumentation, Datenaufbereitung und Rechenschaftslegung
- Koordinierung des Qualifizierungsbedarfs und Mitarbeit an einem Fortbildungskonzept
